Was das neue Geldwäschegesetz für Mandantinnen und Mandanten beudeutet
Durch das am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ergeben sich für Steuerberaterinnen und Steuerberater ab 1.August 2021 neue Pflichten:
- Hinweis an alle juristischen Personen eingetragener Personengesellschaften über die Eintragungspflicht ins europaweite Transparenzregister
- Identifizierung aller Mandantinnen und Mandanten anhand eines Ausweisdokumentes und Aufbewahrungspflicht
- jährliche Risikobewertung aller Mandantinnen und Mandanten z.B. durch die Abfrage der PeP-Eigenschaft (politisch exponierte Person) durch einen Erhebungsbogen für natürliche oder juristische Personen
www.transparenzregister.de